Was ist die CO2-Abgabe auf Heizöl?
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es verpflichtet Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Emissionszertifikat zu kaufen. Diese Kosten reichen die Unternehmen an Endverbraucher weiter.
Das Ziel: Fossile Brennstoffe sollen durch steigende Preise gegenüber CO2-armen Alternativen unattraktiver werden. Das Prinzip nennt sich CO2-Bepreisung oder nationaler Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr.
Heizöl enthält pro Liter rund 2,68 Kilogramm CO2. Verbrennen Sie 100 Liter Heizöl, entstehen 268 Kilogramm CO2 – also 0,268 Tonnen. Bei einem CO2-Preis von 65 Euro pro Tonne (Maximalwert 2026) ergibt das einen Aufschlag von 17,42 Euro netto, beziehungsweise 20,70 Euro brutto inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Wichtig: Ab 2026 kein Festpreis mehr
Von 2021 bis 2025 galt jeweils ein fester CO2-Preis für das gesamte Jahr. Ab 2026 werden die CO2-Zertifikate in einem nationalen Emissionshandel versteigert. Der Preis bildet sich innerhalb eines gesetzlichen Korridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Der tatsächliche Preis hängt von der Nachfrage bei den Auktionen ab. Die Auktionen starten ab Juli 2026 an der Leipziger Energiebörse EEX. Unternehmen, die bei der Auktion nicht zum Zug kommen, können Zertifikate anschließend zum Festpreis von 68 Euro pro Tonne nachkaufen.
Die Abgabe erscheint nicht als separate Position auf der Tankrechnung. Sie steckt im Heizölpreis, den Ihr Lieferant ausweist. Auf der Jahresrechnung muss jedoch ausgewiesen sein, wie hoch die CO2-Kosten und der verwendete Emissionsfaktor sind.
Preispfad der CO2-Abgabe: 2021 bis 2026
Der CO2-Preis ist seit der Einführung 2021 in festen Schritten gestiegen. Die folgende Tabelle zeigt den Verlauf und den resultierenden Aufschlag auf Heizöl (brutto, inkl. 19 Prozent MwSt.):
| Jahr | CO2-Preis pro Tonne | Aufschlag Heizöl (brutto) | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 2021 | 25 Euro | 7,96 ct/l | Einführung |
| 2022 | 30 Euro | 9,55 ct/l | +1,59 ct/l |
| 2023 | 30 Euro | 9,55 ct/l | unverändert |
| 2024 | 45 Euro | 14,33 ct/l | +4,78 ct/l |
| 2025 | 55 Euro | 17,52 ct/l | +3,19 ct/l |
| 2026 | 55–65 Euro | bis 20,70 ct/l | bis +3,18 ct/l |
Alle Angaben brutto inkl. 19 % MwSt. Emissionsfaktor Heizöl EL: 2,68 kg CO2/Liter. Quellen: BEHG § 10 Abs. 2, EBeV 2030, Finanztip-Berechnung.
Von 2021 bis 2026 hat sich die CO2-Abgabe auf Heizöl damit mehr als verdoppelt: von 7,96 Cent auf bis zu 20,70 Cent pro Liter. Ein Haushalt, der 2021 noch rund 8 Euro CO2-Aufschlag pro 100 Liter zahlte, zahlt 2026 bis zu 20,70 Euro für dieselbe Menge.
CO2-Kosten pro 100 Liter Heizöl: Konkrete Zahlen
Die folgende Übersicht zeigt, wie viel CO2-Abgabe bei verschiedenen Bestellmengen anfällt. Grundlage ist der Maximalwert von 65 Euro pro Tonne für 2026:
| Bestellmenge | CO2-Aufschlag 2025 (55 €/t) | CO2-Aufschlag 2026 (65 €/t, max.) |
|---|---|---|
| 100 Liter | 17,52 Euro | 20,70 Euro |
| 500 Liter | 87,60 Euro | 103,50 Euro |
| 1.000 Liter | 175,20 Euro | 207,00 Euro |
| 1.500 Liter | 262,80 Euro | 310,50 Euro |
| 2.000 Liter | 350,40 Euro | 414,00 Euro |
Alle Angaben brutto inkl. 19 % MwSt. Emissionsfaktor: 2,68 kg CO2/Liter Heizöl EL.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Jahresbedarf
Ein typisches unsaniertes Einfamilienhaus mit 130 bis 150 Quadratmetern Wohnfläche benötigt pro Jahr rund 15.000 kWh Nutzwärme. Eine Ölheizung mit einem Systemnutzungsgrad von 85 Prozent braucht dafür etwa 1.470 Liter Heizöl pro Jahr (15.000 kWh ÷ 10,08 kWh/Liter ÷ 0,85 Nutzungsgrad).
Berechnung CO2-Abgabe 2026
Für denselben Haushalt lagen die CO2-Kosten 2021 noch bei rund 117 Euro. Bis 2026 sind es bis zu 305 Euro – eine Steigerung von rund 160 Prozent in fünf Jahren, allein durch die CO2-Bepreisung.
| Jahr | CO2-Preis/t | CO2-Kosten/Jahr (1.470 l, brutto) |
|---|---|---|
| 2021 | 25 Euro | ca. 117 Euro |
| 2022 / 2023 | 30 Euro | ca. 140 Euro |
| 2024 | 45 Euro | ca. 211 Euro |
| 2025 | 55 Euro | ca. 257 Euro |
| 2026 | 55–65 Euro | ca. 257–305 Euro |
Berechnung auf Basis von 1.470 Liter Heizöl/Jahr (15.000 kWh Nutzwärme, 85 % Systemnutzungsgrad), Emissionsfaktor 2,68 kg CO2/Liter, brutto inkl. 19 % MwSt.
CO2-Abgabe im Vergleich: Heizöl, Erdgas und Holzpellets
Nicht alle Heizungen sind von der CO2-Abgabe gleich betroffen. Der Unterschied zwischen Heizöl, Erdgas und Holzpellets ist erheblich:
| Energieträger | CO2-Aufschlag 2026 (max.) | Jahreskosten CO2 bei 15.000 kWh | CO2-Abgabe fällig? |
|---|---|---|---|
| Heizöl EL | 20,70 ct/Liter | ca. 257–305 Euro | Ja |
| Erdgas | 1,40 ct/kWh | ca. 178–210 Euro | Ja |
| Holzpellets | 0 ct/kg | 0 Euro | Nein |
| Wärmepumpe (Strom) | 0 ct/kWh | 0 Euro | Nein |
Erdgas: Emissionsfaktor 181,39 g CO2/kWh (Brennwert). Heizöl: 2,68 kg CO2/Liter. Berechnung brutto inkl. 19 % MwSt. Pellets und Wärmepumpen unterliegen nicht dem BEHG.
Heizöl emittiert pro Kilowattstunde mehr CO2 als Erdgas, weshalb die Abgabe in Euro pro gelieferter Energie höher ausfällt. Bei Erdgas betragen die CO2-Kosten 2026 bis zu 1,40 Cent pro Kilowattstunde, bei Heizöl sind es umgerechnet rund 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
Holzpellets und Wärmepumpen unterliegen nach dem BEHG nicht der CO2-Bepreisung. Wer heute noch mit Heizöl heizt, zahlt 2026 also allein durch die CO2-Abgabe rund 100 Euro mehr pro Jahr als ein vergleichbarer Haushalt mit Gasheizung und rund 305 Euro mehr als ein Pelletheizungs-Haushalt.
Wer zahlt was: Mieter und Vermieter
Seit dem 1. Januar 2023 regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), wie die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Die Regel gilt für Wohngebäude, die mit Heizöl, Erdgas oder Fernwärme beheizt werden.
Die Aufteilung richtet sich nach dem jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Je mehr CO2 ein Gebäude pro Quadratmeter ausstößt, desto höher ist der Anteil des Vermieters:
| CO2-Ausstoß pro m²/Jahr | Mieter-Anteil | Vermieter-Anteil |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 47 kg | 20–30 % | 70–80 % |
| 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % |
| mehr als 52 kg | 5 % | 95 % |
Quelle: CO2KostAufG vom 5. Dezember 2022.
Praxishinweis fur Mieter
In einem Haus mit Zentralheizung muss der Vermieter die CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung ausweisen und seinen Anteil automatisch abziehen. Enthält die Abrechnung keine Angabe zur CO2-Abgabe, dürfen Mieter die gesamten Heizkosten um drei Prozent kürzen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Bei Etagenheizungen mit eigenem Gasvertrag müssen Mieter den Vermieter schriftlich zur Erstattung auffordern.
Klimageld und sozialer Ausgleich: Was gilt 2026?
Die frühere Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte im Koalitionsvertrag 2021 ein Klimageld angekündigt. Dieses hätte die CO2-Einnahmen als Pro-Kopf-Pauschale an alle Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Das Konzept wurde nicht umgesetzt.
Die aktuelle Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) erwähnt das Klimageld im Koalitionsvertrag 2025 nicht. Als Ausgleich für steigende CO2-Kosten plant sie stattdessen:
- Strompreissenkung: Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen teilweise die Strompreise senken. Für Haushalte ist eine Senkung der Stromsteuer angekündigt, aber noch nicht umgesetzt.
- Heizungsförderung: Die CO2-Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem die KfW-Heizungsförderung finanziert wird. Die Grundförderung für den Austausch fossiler Heizungen beträgt 30 Prozent der Investitionskosten; mit Geschwindigkeitsbonus und Effizienzbonus sind bis zu 70 Prozent möglich.
- Grundsicherungsempfänger: Wer Grundsicherung erhält, ist indirekt geschützt, da Heiz- und Mietkosten im angemessenen Rahmen vom Staat übernommen werden.
Ein direkter finanzieller Ausgleich für Heizölkunden gibt es damit nicht. Wer die CO2-Abgabe senken will, muss entweder den Verbrauch reduzieren oder den Brennstoff wechseln.
Prognose: Wie entwickelt sich der CO2-Preis bis 2030?
Der nationale CO2-Preis läuft in seiner jetzigen Form 2027 aus. Ab 2028 löst der europäische Emissionshandel ETS II das deutsche System ab. Der ETS II umfasst die Sektoren Gebäude und Verkehr in der gesamten EU und war ursprünglich für 2027 geplant; die EU-Mitgliedstaaten haben den Start auf 2028 verschoben.
| Zeitraum | CO2-Preis (Prognose) | CO2-Abgabe Heizöl (brutto) | Jahreskosten (1.470 l) |
|---|---|---|---|
| 2026–2027 (national) | 55–65 Euro/t | bis 20,70 ct/l | 257–305 Euro |
| 2028 (ETS II, Einstieg) | ca. 50–60 Euro/t | ca. 15,9–19,1 ct/l | ca. 234–281 Euro |
| 2030 (Ariadne-Prognose) | ca. 120 Euro/t | ca. 38,22 ct/l | ca. 562 Euro |
| 2030 (EWI-Prognose) | ca. 151 Euro/t | ca. 48,11 ct/l | ca. 708 Euro |
Prognosen für 2028 und 2030 sind Schätzwerte. Quellen: Kopernikus-Projekt Ariadne (120 Euro/t), Energiewirtschaftliches Institut der Universität Köln / EWI (151 Euro/t), Bertelsmann Stiftung (60 Euro/t für 2028). Alle Angaben brutto.
Was bedeutet ETS II für Heizölkunden?
Im ETS II bildet sich der CO2-Preis durch Angebot und Nachfrage an einer Börse. Die EU-Kommission hat eine Preisbremse angekündigt: Überschreitet der Preis einen inflationsbereinigten Schwellenwert von etwa 45 Euro (in Preisen von 2020), werden zusätzliche Zertifikate freigesetzt, um den Preis zu stabilisieren. Ein kurzfristiger Preisrutsch unter das heutige Niveau ist damit möglich, ein nachhaltiges Sinken auf niedrige Niveaus aber unwahrscheinlich – weil die EU die Zertifikatsmenge schrittweise verknappt, um ihre Klimaziele zu erreichen.
CO2-Belastung senken: Drei wirksame Wege
Die CO2-Abgabe lässt sich nicht vermeiden, solange mit Heizöl geheizt wird. Wer die finanzielle Belastung reduzieren will, hat drei Wege:
Weg 1: Energetische Sanierung
Wer den Wärmebedarf senkt, zahlt weniger CO2-Abgabe. Eine Dachdämmung, Kellerdeckendämmung oder neue Fenster können den Heizölverbrauch um 20 bis 40 Prozent reduzieren. Das senkt den Heizölbedarf direkt und damit proportional die CO2-Kosten.
Im Beispielhaushalt mit 15.000 kWh: Sinkt der Bedarf durch Sanierung auf 10.000 kWh, halbiert sich auch die CO2-Abgabe – von 305 auf rund 203 Euro. Die KfW und das BAFA fördern energetische Sanierungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Sanierungskosten lassen sich zudem steuerlich absetzen (§ 35c EStG, 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre).
Weg 2: Wechsel zu Holzpellets
Holzpellets unterliegen nach dem BEHG nicht der CO2-Bepreisung. Ein Haushalt, der von der Ölheizung auf eine Pelletheizung wechselt, zahlt 2026 keine CO2-Abgabe auf seinen Brennstoff – eine direkte Ersparnis von 257 bis 305 Euro pro Jahr im Beispielhaushalt. Einen detaillierten Kostenvergleich beider Brennstoffe bietet der Ratgeber Holzpellets vs. Heizöl: Kosten und Umstieg.
Die KfW fördert den Einbau einer Pelletheizung mit einer Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten. Kombiniert mit dem Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) sind bis zu 70 Prozent der Kosten förderbar, maximal 21.000 Euro Gesamtförderung.
Weg 3: Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe nutzt elektrischen Strom und fällt nicht unter das BEHG. Sie zahlt keine CO2-Abgabe auf den Energieträger. Bei einem Heizwärme-COP (Jahresarbeitszahl) von 3,0 benötigt der Beispielhaushalt für 15.000 kWh Wärme rund 5.000 kWh Strom statt 1.470 Liter Heizöl.
Wärmepumpen funktionieren nach aktuellem Forschungsstand auch in sanierten Bestandsgebäuden zuverlässig. Die Anschaffungskosten sind höher als bei einer Ölheizung, werden aber durch die KfW-Förderung (bis zu 70 Prozent) und die entfallende CO2-Abgabe über die Nutzungsdauer ausgeglichen. Laut CO2online sparen Haushalte beim Wechsel von einer Ölheizung zur Wärmepumpe über 20 Jahre rund 20.000 Euro.
Kurzfristig: Heizkosten durch richtiges Heizverhalten senken
Wer nicht sofort investieren kann, senkt die CO2-Kosten durch geringeren Verbrauch: Raumtemperatur um 1 Grad senken spart rund 6 Prozent Heizenergie. Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, Thermostatventile und richtiges Lüften (kurz und intensiv statt dauerhaft gekippt) reduzieren den Heizölbedarf ohne Investition.
Häufige Fragen zur CO2-Abgabe auf Heizöl
Wie viel kostet die CO2-Abgabe auf Heizöl 2026 pro Liter?
Bei einem CO2-Preis von 65 Euro pro Tonne (Maximalwert 2026) beträgt die CO2-Abgabe auf Heizöl 20,70 Cent pro Liter inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das entspricht einer Mehrbelastung von 20,70 Euro pro 100 Liter. Liegt der Auktionspreis am unteren Ende des Korridors (55 Euro), sind es 17,52 Cent pro Liter.
Was ist das BEHG und warum gilt es für Heizöl?
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas oder Benzin in Verkehr bringen, CO2-Zertifikate zu erwerben. Diese Kosten geben die Unternehmen an Endverbraucher weiter, wodurch fossile Brennstoffe schrittweise teurer werden. Das Gesetz ist Teil der deutschen Klimaschutzgesetzgebung und folgt dem Prinzip der CO2-Bepreisung.
Wie viel zahlt ein Haushalt mit 15.000 kWh Jahresbedarf durch die CO2-Abgabe auf Heizöl 2026?
Ein Haushalt mit 15.000 kWh Jahreswärmebedarf benötigt bei einer Ölheizung mit 85 Prozent Systemnutzungsgrad rund 1.470 Liter Heizöl pro Jahr. Bei 20,70 Cent pro Liter (Maximalwert 2026) beträgt die CO2-Abgabe rund 305 Euro im Jahr. Am unteren Ende des Preiskorridors (55 Euro/t, 17,52 Cent/l) sind es rund 257 Euro.
Fällt auf Holzpellets auch eine CO2-Abgabe an?
Nein. Holzpellets und andere Brennstoffe aus Holz (Hackschnitzel, Scheitholz) unterliegen nach dem BEHG nicht der CO2-Bepreisung. Wer auf eine Pelletheizung umsteigt, zahlt keine CO2-Abgabe auf den Brennstoff. Das gilt ebenso für Wärmepumpen, die mit Strom betrieben werden.
Wie entwickelt sich der CO2-Preis bis 2030?
2026 und 2027 gilt ein nationaler Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel ETS II. Für den Einstieg 2028 erwarten Analysten rund 50 bis 60 Euro pro Tonne. Langfristig prognostizieren das Kopernikus-Projekt Ariadne rund 120 Euro für 2030, das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln sogar 151 Euro pro Tonne. Genaue Vorhersagen sind wegen der Marktpreisbildung im ETS II nicht möglich.
Gibt es ein Klimageld als Ausgleich für die CO2-Abgabe?
Nein. Das in der Ampel-Koalition geplante Klimageld wurde nicht umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung sieht kein direktes Rückerstattungsmodell vor. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Fördermaßnahmen wie die KfW-Heizungsförderung finanziert werden. Einen direkten, pauschalen Ausgleich pro Kopf gibt es nicht.
Müssen Vermieter die CO2-Kosten bei Heizöl mit Mietern teilen?
Ja, seit 2023 regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) die Aufteilung. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes trägt der Vermieter zwischen 0 und 95 Prozent der CO2-Kosten. Bei einem Gebäude mit mehr als 52 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr muss der Vermieter 95 Prozent tragen. Die CO2-Kosten müssen in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein. Enthält die Abrechnung keine entsprechende Angabe, darf der Mieter die Heizkosten um drei Prozent kürzen.
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Heizölpreise vergleichenQuellen und Rechtsgrundlagen: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) § 10 Abs. 2 (Stand Januar 2026); Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) Anlage 2; CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vom 5. Dezember 2022; Kopernikus-Projekt Ariadne, Analyse Heizkosten und Treibhausgasemissionen in Bestandswohngebäuden; Energiewirtschaftliches Institut der Universität Köln (EWI); Finanztip-Berechnung (Stand Januar 2026); ADAC-Berechnung (Stand November 2025); Verbraucherzentrale NRW. Alle Preisangaben brutto inkl. 19 % MwSt. sofern nicht anders angegeben. Prognosen für 2028 und 2030 sind Schätzwerte und keine Garantien.
Stand: März 2026. Letzte Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen: Januar 2026.